Die Abnahme einer Photovoltaikanlage ist ein entscheidender Schritt vor oder kurz nach der Inbetriebnahme. Sie stellt sicher, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde, alle relevanten Normen erfüllt und bildet die Grundlage für Gewährleistung, Netzanschluss und Förderfähigkeit. Gegenüber einer Aufdachanlage ist die Abnahme eines Solarparks aufgrund der höheren Leistung und Komplexität – Transformator, Übergabestation, Mittelspannungstrasse – technisch auf einem ganz anderen Level.
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Es gibt viele Gründe, den Wert einer Photovoltaikanlage bestimmen zu lassen: Verkauf, Bilanzierung, Sicherheitshinterlegung, Erbschaft oder Insolvenz. Photovoltaikanlage ist nicht gleich Photovoltaikanlage – es gibt keine Schwacke-Listen für Solaranlagen. Ein erfahrener Sachverständiger muss eine Reihe individueller und anlagenspezifischer Merkmale berücksichtigen, darunter Ertragsdaten, EEG-Restlaufzeit, technischen Zustand und Marktlage.
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Christian Bieber ist BDSF-geprüfter Sachverständiger und Fachgutachter für Photovoltaik, Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF). Erste selbst verbaute Solaranlage 1985 – seitdem Verbauer, Entwickler und Patentinhaber. Diese Kombination aus technischer Tiefe und jahrzehntelanger Praxiserfahrung macht seine Gutachten zu mehr als Dokumenten.
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Wer eine PV-Anlage über ein Annuitätendarlehen finanziert, liegt es sowohl im Interesse der Bank als auch des Anlagenbetreibers, dass die zu erwartenden Zahlungen stabil und sicher sind. Solartechnik Bayern erstellt Tragfähigkeitsanalysen mit den relevanten Kennzahlen: Stromertrag, Erlöse, CAPEX, OPEX, EBITDA, DSCR und LLCR – fundiert, nachvollziehbar und bankentauglich.
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Mithilfe moderner Netzbatterien entstehen Großspeicheranlagen, sogenannte Batteriekraftwerke. Durch ein Batteriekraftwerk können überschüssige Energien günstig gespeichert und später wieder ins Netz gespeist werden. Solartechnik Bayern bietet Abnahmen, Prüfungen und Gutachten für BESS-Anlagen – mit projektspezifischen Abnahmeprozeduren, da kein einheitlicher normativer Standard existiert.
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News & Fachwissen
Unsere Erfahrung zeigt, dass (zukünftige) Anlagenbetreiber grundsätzlich daran interessiert sind, eine ordentliche, normgerechte sowie voll funktionsfähige Photovoltaikanlage ohne Mängel oder auch Auffälligkeiten zu betreiben.
Niemand möchte Mängel kaufen und hinterher seinen Ansprüchen hinterher rennen oder sich im Schadenfall mit der Versicherung streiten.
Die Abnahme einer Photovoltaikanlage ist ein entscheidender Schritt vor oder kurz nach der Inbetriebnahme und stellt sicher, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde und alle relevanten Anforderungen erfüllt. Sie bildet zugleich die Grundlage für Gewährleistung, Netzanschluss und Förderfähigkeit.
Gegenüber einer Aufdachanlage oder Carport ist die Anlagenabnahme eines Solarparks schon aufgrund der wesentlich höheren Leistung umfangreicher sowie technisch auf einem anderem Level zu betrachten. Transformator, Übergabestation sowie Mittelspannungstrasse sind hier nur einige Herausforderungen.
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Es gibt viele Gründe, den Wert einer Photovoltaikanlage bestimmen zu lassen. Sei es eine Wertermittlung seitens des Betreibers, ein PV-Wertgutachten für potentielle Kunden über die Photovoltaikanlage oder eine Verkehrswertermittlung für Banken und Versicherungen als Sicherheit.
Photovoltaikanlage ist NICHT gleich Photovoltaikanlage. Man kann verschiedene PV-Anlagen nicht direkt miteinander vergleichen. Es gibt keine "Schwacke-Listen" für Solarstromanlagen. Bei einem Wertgutachten muss der erfahrene PV-Gutachter eine Reihe von individuellen sowie anlagenspezifischen Merkmalen berücksichtigen.
Wir erstellen auch Bilanzierungsgutachten – zum Beispiel Sachverständigengutachten zur außerplanmäßigen Abschreibung (AfaA).
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Nach Ablauf der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von Photovoltaikanlagen den erzeugten Strom entweder selbst nutzen oder ins Netz einspeisen. Bis 2025 fallen rund 2 Gigawatt Leistung aus der Förderung.
Betroffen sind sowohl kleine Hausdachanlagen als auch Ü20-Solar-Freiflächenanlagen. Das EEG-Vergütungsmodell läuft bei Ü20-Anlagen aus und endet im Börsenstrompreis. Der Weiterbetrieb der PV-Anlage ist möglich, da der Anspruch auf den Netzanschluss weiter besteht.
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Wir haben die Bestätigung eines Netzbetreibers – es betrifft aller Voraussicht nach alle. Die Sanktionsmaßnahmen für das Redispatch 2.0 laufen. PV-Anlagen werden vermehrt geprüft und Anlagenbetreiber abgemahnt.
Aufgrund des Pflichtverstoßes nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG wird eine Zahlung von 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Monat angewendet. Für Betreiber von großen Solarparks können diese Maßnahmen existenzbedrohende Auswirkungen haben.
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Die Stundenregel wird zum Problem bei Finanzierungen. Diese wurde mittlerweile modifiziert und im § 51 EEG 2023 neu definiert.
Wenn der Spotmarktpreis bei Neuanlagen ab einer Viertelstunde null oder negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum auf null. Dies betrifft Betreiber von Solaranlagen, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden.
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Das Thema moderne Energieversorgung sowie Modernisierung unseres Stromnetzes ist derzeit besonders aktuell. Fakt ist, dass man erneuerbare Energien bisher nicht speichern konnte – Windkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen mussten oftmals abgeregelt werden.
Mithilfe moderner Netzbatterien entstehen Großspeicheranlagen, sogenannte Batteriekraftwerke. Überschüssige Energien können günstig gespeichert und später wieder ins Netz gespeist werden. Mehr Informationen unter Netzbatterie.com.
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Fällt eine PV-Anlage aus, möchte der Betreiber diese schnellstmöglich wieder in Betrieb setzen. Manchmal ist das schwierig, wenn ein Versicherungsschaden, ein Garantiefall oder ein Anspruch gegenüber dem Verbauer vermutet wird.
Der Verbauer hat ein Recht auf Nachbesserung, Versicherungen entsenden mit großer Verzögerung Gutachter und Hersteller von PV-Hardware reagieren mit großen Verzögerungen. Was also tun, wenn die Anlage nicht einspeist?
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Bei vielen PV-Anlagen gingen DC-Stringsicherungen defekt, manchmal die NH-Sicherungen und auch Sicherungsautomaten AC-seitig waren sehr heiß und lösten aus. Da es vermehrt auftrat: Ist das wirklich noch Zufall oder gibt es ein Problem?
Sicherungen haben schließlich die Funktion, die Kabel zu schützen sowie daraus entstehende Folgeschäden zu vermeiden.
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Ein Schaden an einer Photovoltaikanlage ist während der langen Laufzeit nicht ungewöhnlich. Die Schadensursache kann vielfältig sein: Hagelschlag, Herstellerfehler oder Fehler beim Transport und Verbau.
Ersatzmodule sind nur äußerst schwer zu bekommen. Die Leistung pro Modul ist in den letzten Jahren signifikant gestiegen – ein 1:1-Austausch ist oft nicht mehr möglich.
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